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Zwangsversteigerung

Wir bieten eine bundesweite Vertretung und Beratung von Eigentümern von Immobilien in Zwangsversteigerung

In vielen hunderten von Fällen, konnten wir in den letzten 15 Jahren als Rechtsanwälte vorwiegend Eigentümern von Immobilien dabei helfen, bei Zwangsversteigerungen ihre Rechte durch zu setzen.

Dabei kann das Team der Anwaltskanzlei Kopinski bundesweit für Sie tätig werden. Unsere Anwälte bieten Ihnen das gesamte Spektrum der Beratung und Vertretung von Eigentümern im Wohnungseigentumsrecht und bei Zwangsversteigerungen.

Die Rechtsanwaltskanzlei Kopinski bietet bundesweite Vertretung und Beratung von Eigentümern von Immobilien in der Zwangsversteigerung zum Pauschalpreis von Euro 250,- vor allen deutschen Gerichten.

Wir vertreten Eigentümer von Immobilien in der Zwangsersteigerung, ebenso wie Großbanken.

Zwangs- und Teilungsversteigerung

Bei der Teilungsversteigerung tauchen Fragen auf, die bereits im Vorfeld zu prüfen sind:

  • Ist das Gutachten richtig erstellt worden?
  • Sind die Anmeldungen erfolgt?
  • Sind die Voraussetzungen beachtet worden?
  • kann gegen die Anordnung des Rechtspflegers Einwände geltend gemacht werden?

Die Zwangsversteigerungsverfahren sind in zahlreichen Einzelfragen so schwierig gestaltet, dass die Wahl des richtigen Weges einer gründlichen rechtlichen Überlegung bedarf. Fristen und Rechtsbehelfe sind zu beachten. Selbst für Rechtskundige ist es nicht immer einfach. Lassen Sie sich von Rechtsanwalt Franz Ludwig Kopinski fachkundig beraten.

Ein Antragsteller und ein Antragsgegner oder ein sonst mit der Aussicht oder wenigsten Hoffnung auf einen Erlösanteil am Verfahren Beteiligter ist sicherlich gut beraten, wenn er sich der Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts bedient, insbesondere im Versteigerungs- und Verteilungstermin wo Anträge, Widersprüche und Zustimmungen usw. sofort erfolgen und sofort entschieden werden müssen, wo die Stellungnahme zu gegnerischen Anträgen weitreichende Folgen haben kann.

Die Anwälte der Kanzlei vertreten bereits seit mehreren Jahren Gläubigerbanken in ganz Deutschland anlässlich Versteigerungsterminen vor den Amtsgerichten.

Bei einer gründlichen Vorbereitung vertreten wir unsere Mandanten sachgerecht und können Vorteile für ihn erzielen und Nachteile von ihm abwenden.

Rechtsprüfung und Beratung

Als ersten Schritt empfehlen wir unseren Mandanten eine Prüfung der Erfolgsaussichten von gerichtlichen Verteidigungsmaßnahmen. Sobald diese durchgeführt und die Zwangsversteigerung rechtswidrig ist, werden entsprechende Rechtsmittel eingelegt. Die Versteigerung kann in Einzelfällen bereits hierdurch abgewendet werden.

Zwangsversteigerungsverfahren

Ihr Fall wird gründlich und individuell geprüft. Wenn eine Zwangsversteigerung nicht abgewendet werden kann, wird die Versteigerung aber dennoch häufig erheblich verzögert. Sinnvoll ist eine Vertretung im Zwangsversteigerungsverfahren auf jeden Fall.

Ihre Chancen und Möglichkeiten können wir erst nach einer gründlichen Analyse Ihres Falles realistisch beurteilen.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie ein

unverbindliches Beratungsgespräch

Tel.: (+49) 0341 - 21 25 29 - 0

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