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Teilungsversteigerungen

Sie sind von einer Teilungsversteigerung betroffen?

  • Jemand hat – womöglich gegen Ihren Wunsch – die Teilungsversteigerung beantragt?
  • Oder er droht damit, es zu tun?
  • Sie selbst denken daran, die Teilungsversteigerung zu beantragen?
  • Haben Sie die Teilungsversteigerung bereits beantragt?

Dann brauchen Sie jetzt fachlichen Rat! Die Teilungsversteigerung ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet. Rechtsanwalt Franz Ludwig Kopinski und das Team der Kanzlei berät Sie gerne.

Zwangs- und Teilungsversteigerung

Bei der Teilungsversteigerung tauchen Fragen auf, die bereits im Vorfeld zu prüfen sind:

  • Ist das Gutachten richtig erstellt worden?
  • Sind die Anmeldungen erfolgt?
  • Sind die Voraussetzungen beachtet worden?
  • kann gegen die Anordnung des Rechtspflegers Einwände geltend gemacht werden?

Die Zwangsversteigerungsverfahren sind in zahlreichen Einzelfragen so schwierig gestaltet, dass die Wahl des richtigen Weges einer gründlichen rechtlichen Überlegung bedarf. Fristen und Rechtsbehelfe sind zu beachten. Selbst für Rechtskundige ist es nicht immer einfach.

Ein Antragsteller und ein Antragsgegner oder ein sonst mit der Aussicht oder wenigsten Hoffnung auf einen Erlösanteil am Verfahren Beteiligter ist sicherlich gut beraten, wenn er sich der Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts bedient, insbesondere im Versteigerungs- und Verteilungstermin, wo Anträge, Widersprüche und Zustimmungen usw. sofort erfolgen und sofort entschieden werden müssen, wo die Stellungnahme zu gegnerischen Anträgen weitreichende Folgen haben kann.

Die Anwälte der Kanzlei vertreten bereits seit mehreren Jahren Gläubigerbanken in ganz Deutschland anlässlich Versteigerungsterminen vor den Amtsgerichten.

Bei einer gründlichen Vorbereitung vertreten wir unsere Mandanten sachgerecht und können Vorteile für ihn erzielen und Nachteile von ihm abwenden.

Eine Ratsuchende hat einmal den schönen Satz geprägt: "Eine Teilungsversteigerung ist wie ein Spiel um viel Geld, dessen Spielregeln geheim gehalten werden." Lassen Sie sich also helfen. Wir erklären Ihnen die grundsätzlichen Spielregeln der Teilungsversteigerung und beraten Sie im laufenden Verfahren.

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