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RA Kopinski - Ausbildung und Interessenschwerpunkte

Rechtsanwalt KopinskiFranz-Ludwig Kopinski wurde in Gladbeck/Westfalen geboren.
Er repräsentiert das aus dreißigjähriger Berufstätigkeit resultierende Element der Erfahrung.

Er studierte in Bonn und legte in Düsseldorf das 2. Staatsexamen ab. Er leitete ebenfalls in Bonn/Bad Godesberg die Beratungsfirma "service juridique et économique" und war Unternehmer auf dem Gebiet des Kaffeeimportes.

Im Jahre 1994 gründete Herr Kopinski in Sachsen eine Anwaltskanzlei und war als staatlich geprüfter IHK-Dozent in den Regierungsbezirken Dresden und Chemnitz in den Bereichen Verwaltungs- und Wohnungseigentumsrecht tätig. Herr Kopinski schulte u.a. Mitarbeiter des Landratsamtes Freiberg, sowie Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz in Dresden.

Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen auf dem Gebiet des Immobilien-, Miet-, WEG-Rechts, sowie des Grundstückrechts, Baurechts, Nachbarrechts (z.B. Überbau, Wegerecht, Dienstbarkeiten) und auch des Erbrechts. Herr Kopinski ist geprüfter Testamentsvollstrecker.

Herr Kopinski ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft für Miet- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein. Er ist Mitglied im Verband der Immobilienverwalter Sachsen-Anhalt e.V. Außerdem ist Herr Kopinski Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.

Als Fachanwalt gewährt Ihnen der Anwalt eine umfangreiche Unterstützung in allen immobilienrechtlichen Themen, wie z. B. Grundstück- und Baurecht, Immobilienerwerb und Zwangsversteigerung. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Unternehmenssanierung und Risikobewertung im Rahmen einer Legal Due Diligence.

In Fragen des gewerblichen Miet- und Pachtrechtes, sowie zu Fragen des Facility Management stehen wir Ihnen zur Verfügung. Die Optimierung von Objektverwaltungs-, Betreiber- und Nutzungsverträgen gehört ebenso zu unseren Aufgaben, wie die Lösung sich hieraus ergebener arbeitsrechtlicher und gesellschaftlicher Problemstellungen.

Wir unterstützen unsere Mandanten bei Vertragsverhandlungen, außergerichtlichen Streitbeilegungen sowie in gerichtlichen und schiedsgerichtlichen Angelegenheiten.

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