.

Verwalter wird wegen Dachpappe verklagt

INFO-Letter 4/110

Der Fall: Der Verwalter soll EUR 35.000,00 zahlen für den Schaden, da ein Sturm von einem Flachdach eines Mehrfamilienhaus, das er verwaltete, Dachpappe gelöst und bei einem benachbarten Gewerbebetrieb den oben genannten Schaden verursacht hatte.

Der BGH: Der Verwalter haftet, da die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verkehrssicherungspflicht vertraglich auf den Verwalter übertragen kann. Der Verwalter kann sich allerdings exkulpieren, wenn er einen Entlastungsbeweis erbringen kann. D.h., der Verwalter muss nachweisen, dass er die zum Zwecke der Abwendung der Gefahr im Verkehr erforderliche Sorgfalt tatsächlich beachtet hat. Die entsprechenden Beweise sind ausführlich zu benennen.

Kopinski-Tipp: Die erforderliche Sorgfalt muss schon von Anfang an (bereits bei Übernahme des Objektes) vom Verwalter beachtet werden. So sollte der Verwalter z.B. eine Objektbegehung durchführen und den Zustand und die mögliche Gefahrenquelle protokollieren, ggf. diese dann auch dem Beirat vorlegen und ihn darüber informieren (s.a. BGH vom 23. März 1993, IV ZR 176/92).

www.kopinski.com
Fachanwalt und Rechtsanwälte

Haben Sie auch eine Frage zum Wohnungseigentums- oder Mietrecht? Dann schreiben Sie ruhig ein paar Zeilen an info@kopinski.com. Unsere Experten werden Ihre Fragen beantworten.

Powered by Papoo 2012